Schritt für Schritt zum Erfolg
Folgende Herausforderungen erwarten dich auf dem Weg zum Führerschein.
Nothilfekurs
Der zehnstündige Nothilfekurs ist erforderlich um einen Lernfahrausweis erwerben zu können
Gültigkeit: 6 Jahre
Sehtest
Der Sehtest ist Bestandteil des Gesuchsformulars um die Erteilung eines Lernfahrausweises und wird vom anerkannten Optiker oder Augenarzt bestätigt. Gültigkeit: 2 Jahre
Gesuch Lernfahrausweis
Mit der Bestätigung des Nothilfekurses und des Sehtests können Sie jetzt Ihr Gesuch um die Erteilung eines Lernfahrausweisses beim Strassenverkehrsamt einrichten. Mindestalter: 18 Jahre
Theoriekenntnisse
Die Theoriekenntnisse bilden die Basis für die Teilnahme am Strassenverkehr. Bereiten Sie sich zu Hause im Selbststudium auf die Theorieprüfung vor.
Basistheorieprüfung
Die Basistheorieprüfung wird am Computer abgelegt und besteht aus 50 Fragen über Vorschriften und Verhaltensregeln im Strassenverkehr.
Die Basistheorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Gültigkeit: 2 Jahr
Lernfahrausweis
Lernfahrausweis Ihren Lernfahrausweis erhalten Sie nach bestandener Basistheorieprüfung vom Strassenverkehrsamt auf dem Postweg.
Gültigkeit: 2 Jahre
VKU Verkehrskunde-Unterricht
Der Verkehrskunde-Unterricht ist Bestandteil der praktischen Fahrausbildung und ist Voraussetzung, damit Sie an die praktische Führerprüfung zugelassen werden. Weiter unten erfährst du mehr dazu.
Praktische Fahrausbildung
Mit dem gültigen Lernfahrausweis sind Sie berechtigt, begleitet Auto zu fahren. Mehr dazu erfährst du weiter unten.
Praktische Führerscheinprüfung
Wen Sie prüfungsreif sind werden Sie von mir an Ihre praktische Führerprüfung begleitet und werden die Prüfungsfahrt auf meinem Fahrschulfahrzeug absolvieren.
Gültigkeit bestandene Führerprüfung: 3 Jahre auf Probe
WAB Weiterbildungskurse
Ihren Führerausweis werden Sie nun für drei Jahre auf Probe haben. Während Ihrer Probezeit müssen Sie eine obligatorische WAB Weiterausbildung absolvieren, ansonsten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Unbefristeter Führerausweis
Insofern Sie während Ihrer Probezeit die obligatorische WAB Weiterausbildung absolviert haben und keine Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen haben, sind Sie nun berechtigt den unbefristeten Führerausweis zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.fuehrerausweise.ch